FACHLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR IHR GEWERBEANSUCHEN

Fachgutachten für Kosmetik, Fußpflege & ausgewählte Tätigkeitsbereiche

ARBEITSPROBE & FACHGUTACHTEN

Für Kosmetik und ausgewählte Spezialisierungen

Wir erstellen Fachgutachten zur individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO für Kosmetik sowie für verschiedene eingeschränkte Tätigkeitsbereiche.

Je nach Ausbildung, Berufserfahrung und gewünschtem Tätigkeitsumfang können Ausbildungsnachweise, Fachgespräch und praktische Arbeitsprobe Bestandteil der fachlichen Beurteilung sein.

Mögliche Bereiche sind beispielsweise:

  • Wimpernverlängerung
  • Lash- & Browlifting
  • Haarentfernung
  • Figurbehandlungen
  • apparative Kosmetik
  • Microneedling
  • weitere kosmetische Spezialisierungen

 

 

ARBEITSPROBE & FACHGUTACHTEN

Für Fußpflege und kosmetische Fußpflege

Wir erstellen Fachgutachten zur individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO für Fußpflege sowie für eingeschränkte Tätigkeitsbereiche der kosmetischen Fußpflege.

Je nach Ausbildung, Berufserfahrung und gewünschtem Tätigkeitsumfang können Ausbildungsnachweise, Fachgespräch und praktische Arbeitsprobe Bestandteil der fachlichen Beurteilung sein.

Eine eingeschränkte kosmetische Fußpflege kann insbesondere für Personen interessant sein, die sich auf kosmetische Pflege von Haut und Nägeln konzentrieren und nicht den gesamten Tätigkeitsbereich der Fußpflege ausüben möchten.

Über die Anerkennung der Nachweise und den Umfang der Gewerbeberechtigung entscheidet ausschließlich die zuständige Gewerbebehörde.

 

 

 

WIR BEGLEITEN SIE SCHRITT FÜR SCHRITT

Unterlagenprüfung

Vorhandene Ausbildungsnachweise, Praxiszeiten, Prüfungen und behördliche Rückmeldungen werden gesichtet.

Fachliche Beurteilung

Je nach Ausgangssituation erfolgt eine fachliche Einschätzung, ein Fachgespräch und/oder eine praktische Arbeitsprobe.

Fachgutachten

Bei entsprechender fachlicher Grundlage kann ein Gutachten zur Vorlage bei der zuständigen Gewerbebehörde erstellt werden.

BEFÄHIGUNGSPRÜFUNG NICHT BESTANDEN?

Eine nicht bestandene Befähigungsprüfung bedeutet nicht automatisch, dass Ihr beruflicher Weg beendet ist.

Wenn bereits Ausbildungen, Praxiszeiten, bestandene Prüfungsteile oder Berufserfahrung vorhanden sind, kann eine individuelle fachliche Beurteilung sinnvoll sein.

Ein Fachgutachten kann dabei helfen, vorhandene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachvollziehbar darzustellen.

Das kann geprüft werden

  • Kosmetik
  • Fußpflege
  • kosmetische Fußpflege
  • eingeschränkte kosmetische Tätigkeitsbereiche
  • fehlende Module
  • nicht bestandene Prüfungsteile
  • Praxiszeiten
  • Ausbildungsnachweise
  • behördliche Rückmeldungen
  • Unternehmerteil / kaufmännische Nachweise
SO LÄUFT DIE PRÜFUNG IHRER UNTERLAGEN AB

1. Anfrage senden

Sie schildern kurz Ihre Situation und übermitteln die vorhandenen Unterlagen.

2. Unterlagenprüfung

Ausbildung, Praxiszeiten, Prüfungen und vorhandene behördliche Rückmeldungen werden fachlich geprüft.

3. Persönliche Einschätzung

Sie erhalten eine erste Einschätzung, welche weiteren Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sein können.

4. Fachgespräch & Arbeitsprobe

Falls erforderlich, werden ein Fachgespräch und/oder eine praktische Arbeitsprobe durchgeführt.

5. Fachgutachten

Bei entsprechender fachlicher Grundlage wird ein Fachgutachten zur Vorlage bei der zuständigen Behörde erstellt.

WICHTIGER HINWEIS

Die Entscheidung über eine Gewerbeberechtigung oder die Feststellung der individuellen Befähigung trifft ausschließlich die zuständige Gewerbebehörde.

Ein Fachgutachten ersetzt keine behördliche Entscheidung, kann jedoch als fachlicher Nachweis bzw. Entscheidungsgrundlage im Verfahren herangezogen werden.

JETZT UNTERLAGEN PRÜFEN LASSEN

Sie möchten wissen, ob Ihre vorhandene Ausbildung, Berufspraxis oder bereits absolvierte Prüfungsteile für eine individuelle Befähigung berücksichtigt werden können?

Senden Sie uns Ihre Unterlagen und eine kurze Beschreibung Ihrer Situation. Wir prüfen diese und informieren Sie über die möglichen nächsten Schritte.

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