FACHLICHE UNTERSTÜTZUNG FÜR IHR GEWERBEANSUCHEN
Fachgutachten für Kosmetik, Fußpflege & ausgewählte Tätigkeitsbereiche
ARBEITSPROBE & FACHGUTACHTEN
Für Kosmetik und ausgewählte Spezialisierungen
Wir erstellen Fachgutachten zur individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO für Kosmetik sowie für verschiedene eingeschränkte Tätigkeitsbereiche.
Je nach Ausbildung, Berufserfahrung und gewünschtem Tätigkeitsumfang können Ausbildungsnachweise, Fachgespräch und praktische Arbeitsprobe Bestandteil der fachlichen Beurteilung sein.
Mögliche Bereiche sind beispielsweise:
- Wimpernverlängerung
- Lash- & Browlifting
- Haarentfernung
- Figurbehandlungen
- apparative Kosmetik
- Microneedling
- weitere kosmetische Spezialisierungen
ARBEITSPROBE & FACHGUTACHTEN
Für Fußpflege und kosmetische Fußpflege
Wir erstellen Fachgutachten zur individuellen Befähigung gemäß § 19 GewO für Fußpflege sowie für eingeschränkte Tätigkeitsbereiche der kosmetischen Fußpflege.
Je nach Ausbildung, Berufserfahrung und gewünschtem Tätigkeitsumfang können Ausbildungsnachweise, Fachgespräch und praktische Arbeitsprobe Bestandteil der fachlichen Beurteilung sein.
Eine eingeschränkte kosmetische Fußpflege kann insbesondere für Personen interessant sein, die sich auf kosmetische Pflege von Haut und Nägeln konzentrieren und nicht den gesamten Tätigkeitsbereich der Fußpflege ausüben möchten.
Über die Anerkennung der Nachweise und den Umfang der Gewerbeberechtigung entscheidet ausschließlich die zuständige Gewerbebehörde.
WIR BEGLEITEN SIE SCHRITT FÜR SCHRITT
Unterlagenprüfung
Vorhandene Ausbildungsnachweise, Praxiszeiten, Prüfungen und behördliche Rückmeldungen werden gesichtet.
Fachliche Beurteilung
Je nach Ausgangssituation erfolgt eine fachliche Einschätzung, ein Fachgespräch und/oder eine praktische Arbeitsprobe.
Fachgutachten
Bei entsprechender fachlicher Grundlage kann ein Gutachten zur Vorlage bei der zuständigen Gewerbebehörde erstellt werden.
BEFÄHIGUNGSPRÜFUNG NICHT BESTANDEN?
Eine nicht bestandene Befähigungsprüfung bedeutet nicht automatisch, dass Ihr beruflicher Weg beendet ist.
Wenn bereits Ausbildungen, Praxiszeiten, bestandene Prüfungsteile oder Berufserfahrung vorhanden sind, kann eine individuelle fachliche Beurteilung sinnvoll sein.
Ein Fachgutachten kann dabei helfen, vorhandene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachvollziehbar darzustellen.
Das kann geprüft werden
- Kosmetik
- Fußpflege
- kosmetische Fußpflege
- eingeschränkte kosmetische Tätigkeitsbereiche
- fehlende Module
- nicht bestandene Prüfungsteile
- Praxiszeiten
- Ausbildungsnachweise
- behördliche Rückmeldungen
- Unternehmerteil / kaufmännische Nachweise
SO LÄUFT DIE PRÜFUNG IHRER UNTERLAGEN AB
1. Anfrage senden
Sie schildern kurz Ihre Situation und übermitteln die vorhandenen Unterlagen.
2. Unterlagenprüfung
Ausbildung, Praxiszeiten, Prüfungen und vorhandene behördliche Rückmeldungen werden fachlich geprüft.
3. Persönliche Einschätzung
Sie erhalten eine erste Einschätzung, welche weiteren Schritte in Ihrem Fall sinnvoll sein können.
4. Fachgespräch & Arbeitsprobe
Falls erforderlich, werden ein Fachgespräch und/oder eine praktische Arbeitsprobe durchgeführt.
5. Fachgutachten
Bei entsprechender fachlicher Grundlage wird ein Fachgutachten zur Vorlage bei der zuständigen Behörde erstellt.
WICHTIGER HINWEIS
Die Entscheidung über eine Gewerbeberechtigung oder die Feststellung der individuellen Befähigung trifft ausschließlich die zuständige Gewerbebehörde.
Ein Fachgutachten ersetzt keine behördliche Entscheidung, kann jedoch als fachlicher Nachweis bzw. Entscheidungsgrundlage im Verfahren herangezogen werden.
JETZT UNTERLAGEN PRÜFEN LASSEN
Sie möchten wissen, ob Ihre vorhandene Ausbildung, Berufspraxis oder bereits absolvierte Prüfungsteile für eine individuelle Befähigung berücksichtigt werden können?
Senden Sie uns Ihre Unterlagen und eine kurze Beschreibung Ihrer Situation. Wir prüfen diese und informieren Sie über die möglichen nächsten Schritte.
